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BGH, 25.01.1979 - IX ZR 135/74 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59
Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 25.01.1979 - IX ZR 135/74
Erst wenn der Bevollmächtigte das Bestehen der Prozeßvollmacht dem Gegner oder dem Gericht mitgeteilt hat oder auf andere Weise für seine Partei als Prozeßbevollmächtigter tätig geworden ist, führt die Kündigung des Mandats allein noch nicht zum Erlöschen der Vollmacht; hinzu kommen muß dann in Anwaltsprozessen außer der Anzeige des Erlöschens der Vollmacht die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts (§ 87 Abs. 1 ZPO;… vgl. Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 87 Rdnr. 1 und 3;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 54 II 7 a γ; und b γ BGHZ 31, 32, 35 [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59]/36). - BGH, 05.02.1965 - V ZB 12/64
Verfahrensunterbrechung nach Mandatsniederlegung
Auszug aus BGH, 25.01.1979 - IX ZR 135/74
Eine solche Kündigung ist die Erklärung des Rechtsanwalts, er lege sein Mandat nieder (vgl. BGHZ 43, 135, 137 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]; BGH RzW 1958, 158). - BGH, 19.03.1970 - IX ZR 277/67
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.01.1979 - IX ZR 135/74
Eine schriftliche Vollmacht in den Akten der Entschädigungsbehörde reicht als Nachweis für die Bevollmächtigung aus und macht die Abgabe einer Vollmachtsurkunde zu den Gerichtsakten überflüssig (BGH Urteil vom 19. März 1970 - IX ZR 277/67, nicht veröffentlicht).
- BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 21/22
Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen …
Da die Beendigung des Grundverhältnisses materiell-rechtlich - im Innenverhältnis der Vertragsparteien - im Zweifel auch zum Erlöschen der Vollmacht führt (§ 168 Satz 1 BGB;… vgl. allgemein Erman/Maier-Reimer/Finkenauer, BGB, 16. Aufl., § 168 Rn. 4;… Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. 2019, § 168 Rn. 3; für die Prozessvollmacht BGH, Urteil vom 25. Januar 1979 - IX ZR 135/74, RzW 1979, 104, 105;… Musielak/Voit/Weth, ZPO, 19. Aufl., § 87 Rn. 3;… MünchKommZPO/Toussaint, 6. Aufl., § 87 Rn. 3; Schmellenkamp, AnwBl. 1985, 14 f.) und im Regelfall auch nicht von der Erteilung einer "isolierten Vollmacht" auszugehen ist (…vgl. Staudinger/Schilken, aaO, § 167 Rn. 2 mwN), hätte es einer solchen - die Rechtswirkungen der Kündigung einschränkenden - Erklärung der Beklagten aber bedurft.